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Vollmacht:



Es ist üblich, dass einem Anwalt für die Berechtigung in fremden Namen tätig zu werden, eine schriftliche Vollmacht erteilt wird. Diese Vollmacht ist allgemein gehalten, bezieht sich aber aufgrund des Verwendungszwecks "Familienrecht Scheidung" nur auf diese Tätigkeiten und kann nicht anderweitig verwendet werden.

Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich, wie auch das Mandat zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens gekündigt werden kann.

Drucken Sie die Vollmacht bitte aus, tragen Sie Ort und Datum ein und unterzeichnen Sie. Senden Sie uns die Vollmacht mit dem Freiumschlag und den Kopien von Heirats- und Geburtsurkunde für unsere Akten zu. Das ist alles.


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