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Sorgerecht / Umgangsrecht
Waren früher bei streitigen Scheidungen wüste Auseinandersetzungen an der Tagesordnung über die Frage, wer das Sorgerecht für die Kinder bekommen sollte, ist das Thema nunmehr vom Tisch. Von Besonderheiten einmal abgesehen, haben die Elternteile jetzt ein gemeinsames Sorgerecht zum Wohle der Kinder. Das betrifft in erster Linie natürlich grundsätzliche Fragen der Erziehung, des Glaubens und der Schulausbildung. Die Dinge des täglichen Lebens regelt der Elternteil, bei dem sich die Kinder regelmäßig aufhalten.
Das altersabhängige Umgangsrecht in kindgerechter Umgebung sollte im Interesse der Kinder und selbstverständlich nach dem Motto "je öfter und intensiver, desto besser" gehandhabt werden. Theoretisch weiß jeder Elternteil, dass er alles zu vermeiden hat, was die gemeinsamen Kinder in der Trennungssituation zusätzlich belastet. Praktisch bleibt es oft bei Vorsätzen, da die Neigung z.B. bei den auf den Unterhalt angewiesenen erziehenden Müttern sehr groß ist, die Kinder durch Entzug als Druckmittel zur Erfüllung ihrer berechtigten oder auch unberechtigten Forderungen einzusetzen.
Die Väter schlagen mit Verweigerung und Unzuverlässigkeit zurück.
Die Erfahrung zeigt, dass sich gegen den Willen eines der Elternteile, weder die Ausübung noch die Gewährung des Umgangsrechts letztlich durchsetzen läßt. Was hilft also ein Beschluß des Familiengerichts, wenn man das Umgangsrecht mit dem Gerichtsvollzieher durchsetzen muß?!
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