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Scheidungsschulden

Vermögen/Schulden Fangen wir mit den Schulden an. Häufig wird uns die Frage gestellt: Bin ich ruiniert, wenn mein/e Ehemann/frau während der Trennung Schulden macht? Dahinter steckt die weitverbreitete Ansicht, für die Schulden des Ehepartners in jedem Fall miteinstehen zu müssen. Das ist jedoch falsch. Warum sonst schieben die Banken bei Kreditaufnahme (meistens der Ehefrau) den Vertrag zur Mitunterschrift zu, wenn sie ohnehin automatisch mithaften würde? Eben ! Häuft ein Ehepartner also Schulden auf, muß er sehen, wie er damit klar kommt, wenn er sie alleine verursacht und Kreditverträge unterschrieben hat.

Haben Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner zur Anschaffung von Hausrat/Pkw etc. einen gemeinsamen Kredit aufgenommen, müssen Sie diesen grds. einmal mitabtragen oder eine Lösung mit der Bank suchen, um vielleicht freigestellt zu werden (schwierig).

Haben Sie allerdings nicht gearbeitet (wg. Kindererziehung) und keine Einkünfte gehabt, muß der andere Ehepartner wie bisher auch mit seinem Einkommen tilgen. Die monatlichen Zahlungen auf Eheschulden werden allerdings vor einer Unterhaltsberechnung berücksichtigt und abgesetzt. So sind Sie also unter dem Strich doch an der Tilgung mitbeteiligt, weil Sie entsprechend weniger Unterhalt bekommen können.


Was ist mit unseren Bankkonten?
Sie müssen bei einem Konto auf Ihren Namen eine erteilte Vollmacht widerrufen. Sie müssen, wenn Sie bislang kein eigenes Konto geführt haben, ein Konto einrichten.

Sie müssen gemeinsame Kontenbeteiligungen kündigen bzw. auf die Trennung hinweisen. Von einem gemeinsamen Konto können Sie 50 % abheben. Vor dem Plündern von Konten kann nur gewarnt werden. Unter Umständen kann so ein Unterhaltsanspruch verwirkt werden.


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