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Fragen und Antworten zur Scheidung

Spare ich durch die Scheidung im Internet Geld?

Die deutschen Rechtsanwälte rechnen nach einer Gebührentabelle ab, die gesetzlich vorgegeben und seit 1994 unverändert (sehr zum Leidwesen der Anwälte) festlegt, was die Anwaltstätigkeit kosten darf. Unterschreitungen sind nicht gestattet und werden von den Kammern und Kollegen abgemahnt. Die Antwort lautet also nein.

Was kostet mich die Scheidung?

Im Durchschnitt offensichtlich weniger als der/ie Bürger/in glaubt. 60% der Scheidungen im Jahr werden über Prozeßkostenhilfe abgewickelt. Im Durchschnitt konnten die Anwälte im Jahre 2001 bei 376.972 Familiensachen pro Anwalt 1.771,00 DM (905,50 EUR) abrechnen.

Entscheidend ist aber immer der Einzelfall bei dem das Familiengericht anhand u.a. des dreifachen monatlichen Nettoeinkommens beider Parteien einen Gegenstandswert bestimmt. Information bietet die Seite Scheidungskosten.

Hier noch ein schnelles Beispiel aus NRW: Einvernehmliche Scheidung 1 Anwalt. Die Eheleute haben monatlich Netto M 2.200 EUR - F 1.400 EUR. Ergibt 3.600 netto x 3 = 10.800 EUR. => zu zahlen wären bei der einfachsten Scheidung 219,00 EUR Gerichtskostenvorschuss, 219,00 EUR Scheidungsurteilsgebühr und ca. 1853,68 EUR Anwaltskosten über den Daumen also ca. 2.300 EUR.

Kann ich auch Prozeßkostenhilfe (PKH) bekommen?

Das hängt von Ihren Einkommensverhältnissen ab. Steht Ihnen so wenig Geld zur Verfügung, dass Sie kaum über die Runden kommen, z.B. mit dem Sozialhilfesatz, prüft das Gericht einen PKH-Antrag daraufhin, ob Sie überhaupt Zahlungen auf die Gerichts- und Anwaltskosten leisten müssen. Wir achten eh darauf und benötigen dazu auch die Angaben über das monatliche Nettoeinkommen der Ehepartner.

Kann man sich per Internet zeitlich direkt scheiden lassen?

Das kommt darauf an. Im Prinzip schon, wenn die Eingangsfragen, meist nach einer längeren Überlegungs- und Trennungszeit sofort beantwortet werden konnten. In jedem Fall ist nämlich nach Trennung von Bett und Tisch ein Trennungsjahr einzuhalten. Information bietet unsere Seite Trennungsjahr
Das Internet bietet also keine Lösung für spontane Gefühlsausbrüche und Ehekrach.

Wie schnell geht eine Scheidung, wenn das Trennungsjahr vorbei ist?

Mit ein paar Monaten muß man schon rechnen. Faktoren, wie Arbeitsbelastung des Familiengerichts, der Versorgungsträger im Rahmen des Versorgungsausgleichs und die für letzteres erforderliche Mitarbeit der Scheidungsparteien bestimmen die Dauer des Verfahrens und können zu Verzögerungen führen.
Wer einen Ehevertrag mit den wichtigsten Regelungen vorlegen kann, kommt meist am schnellsten zum Zuge.

Wann treffe ich meinen Anwalt?

Einmal - in der Scheidungsverhandlung zu der Sie bitte Ihren Personalausweis mitbringen. Wichtig! Der Gerichtstermin läuft übrigens recht nüchtern ab und bietet keinen Grund zur Aufregung. Da die Internet-Scheidung von Menschen bevorzugt wird, die sich über ihre Sache im klaren sind, wird aus der formalen Trennung quasi ein Behördengang. Vier Wochen nach der Scheidung ist das Urteil rechtskräftig und einer neuen Bindung steht nichts mehr im Weg - außer vielleicht eine Erfahrung.

Wie kann ich mich sonst noch informieren?

Wir haben auf 8 Info-Seiten Informationen zu den wichtigsten und häufigsten Fragen zusammengestellt. Aber machen wir uns nichts vor! Sie haben nichts von einem geballten Info-Paket juristischer Feinheiten - die von Kritikern der Home-Page vielleicht als gelungene und informative Informations-Plattform bezeichnet würde. Sie wären schnell überfordert. Selbst im Familienrecht erfahrene Anwälte müssen zusätzlich lernen um z.B. Fachanwalt/in für Familienrecht zu werden und sich im übrigen ständig auf dem Laufenden halten. Dazu zwingt sie der enorme Umfang des Familienrechts und die ständig neue Rechtsprechung der Gerichte.
Aus diesem Grunde ist unsere Info-Seite kurz und hat nur den Sinn und Zweck, Ihnen die Begriffe einmal geläufig zu machen.
Haben Sie weitere Fragen, stehen wir selbstverständlich auch gerne telefonisch zu den üblichen Bürozeiten zur Verfügung. Es handelt sich dabei nicht um eine Anwalt-Hotline, und kostet nur die üblichen Telefongebühren.

Was muß ich erledigen?

Rufen Sie per Mausklick das Formular Scheidungsantrag auf. Klicken Sie die Optionen die für Sie in Betracht kommen an, oder füllen Sie die Spalte entsprechend aus. Die Felder sind selbstverständlich und dürften Ihnen keine Schwierigkeiten bereiten. Anhand Ihrer Angaben stellen wir den Scheidungs-Antrag bei dem zuständigen Gericht.

Wir benötigen zwei erforderliche Anlagen und eine Vollmacht.
1. Kopie der Heiratsurkunde 2. Kopie der Geburtsurkunde der Kinder.
Wenn Sie kein Fax haben klicken Sie hierzu: "Freiumschlag anfordern" an. Sie erhalten dann von uns einen frankierten Umschlag mit Adressfeld, mit dem Sie die Kopien ohne Aufwand per Post an uns übersenden können. Drucken Sie die Vollmacht für das Scheidungsverfahren aus und fügen Sie es unterschrieben ebenfalls bei.

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