ehescheidungsformularScheidung EinfachEhe-Familien-Gericht
Trennung
 Kontakt

 Impressum 

 Startseite 
Fragen & Antworten
Scheidungsformular
Vollmacht ausdrucken
 Trennungsjahr 
 Sorgerecht 
 Kindesunterhalt 
 Ehegattenunterhalt 
 Schulden/Vermögen 
 Zugewinn 
 Scheidungskosten 
 Versorgungsausgleich 


Copyright 2003   
adpic-design.de  


Anwalt Bramer Ehe-Scheidung

Scheidung - der Abschluß eines Lebensabschnitts - per Internet

Wann macht eine Internet-Scheidung Sinn? Natürlich dann, wenn Sie sich bereits einmal informiert und Klarheit über diesen Schritt haben.

Wichtiger ist aber, dass Sie sich wirklich zur Trennung entschlossen haben (Ent-scheidung).

Der Vorteil der Scheidung über das Internet liegt für Sie im geringen zeitlichen Aufwand, da Sie die erforderlichen Schritte von Ihrem Arbeitsplatz oder von zu Hause aus einfach einleiten können und sich über unsere Home-Page über die wichtigsten Fragen schnell informieren können. Psychologisch steckt noch ein wenig "Trennungsarbeit" dahinter, die zur seelischen Verarbeitung immer günstig ist.

Was muß ich erledigen?

Rufen Sie per Mausklick das Formular Scheidungsantrag auf. Klicken Sie die Optionen, die für Sie in Betracht kommen, an, oder füllen Sie die Spalte entsprechend aus. Die Felder sind selbsterklärend und dürften Ihnen keine Schwierigkeiten bereiten. Anhand Ihrer Angaben stellen wir den Scheidungsantrag bei dem zuständigen Gericht.

Wir benötigen zwei Anlagen und eine Vollmacht

1. Kopie der Heiratsurkunde 2. Kopie(n) der Geburtsurkunde(n) der Kinder.
Wenn Sie kein Fax haben klicken Sie hierzu: "Freiumschlag anfordern" an. Sie erhalten dann von uns einen frankierten Umschlag mit Adressfeld, mit dem Sie die Kopien ohne Aufwand per Post an uns übersenden können. Drucken Sie die Vollmacht für das Scheidungsverfahren aus und fügen Sie sie unterschrieben ebenfalls bei.


Direkte Links:
Trennungsjahr | Sorgerecht | Kindesunterhalt | Ehegattenunterhalt  | Schulden/Vermögen | Zugewinn | Scheidungskosten | Versorgungsausgleich